AGB
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
für Linien- und Charterfahrten, sowie im Gelegenheitsverkehr
Die Schiffsbesatzung ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung an Bord verantwortlich. Darum ersuchen wir Sie, in Ihrem
eigenen und im Interesse aller Passagiere, den Anordnungen der
Schiffsbesatzung unbedingt Folge zu leisten. Eltern bzw.
Begleitpersonen haften für die Sicherheit jener Personen, die ihrer Aufsicht an Bord obliegen.
Kleinkinder (unter 6 Jahren) ist das Betreten der Schiffe nur in
Begleitung Erwachsener gestattet. Erwachsene mit gültigen Fahrscheinen
oder Fahrausweisen dürfen max. fünf Kleinkinder bis zum vollendeten
6. Lebensjahr kostenlos mitnehmen.
Als Kleinkinder gelten Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, als
Kinder Personen ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr.
Ausschlußgründe
| 1. | Passagiere ohne gültigen Fahrschein |
| 2. | infolge Trunkenheit oder unangebrachten Benehmens andere Fahrgäste belästigen oder durch ihr Verhalten den Schifffahrtsbetrieb gefährden |
| 3. | unter 6 Jahren, die nicht von einer Begleitperson (ab dem 15. Lebensjahr) beaufsichtigt werden |
| 4. | Ebenso ist aus Sicherheitsgründen das Betreten der Schiffe mit Inlineskates nicht erlaubt! |
Nicht mitgenommen werden dürfen Gegenstände von mehr als 50 kg und
die wegen ihrer Beschaffenheit oder wegen ihres Umfangs nicht verladen werden können.
Gegenstände, die Fahrgäste ohne Behinderung, Belästigung oder
Gefährdung anderer Personen auf dem Schoß halten können, gelten als
Handgepäck. Hand- und Reisegepäck sowie auch Hunde (diese müssen aus
Sicherheitsgründen einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt
werden!) und Kleintiere in Behältnissen können in Verbindung mit einem
gültigen Fahrschein unter alleiniger Verantwortung der Inhaber
kostenlos mitgenommen werden.
Sofern ausreichend Platz vorhanden ist und die Sicherheit an Bord des
Schiffes gewährleistet bleibt, können Fahrräder gegen eine Gebühr
mitgenommen werden.
Darüber hinaus dürfen Fahrgäste:
| 1. | sich nur hinter den Sicherheitsbereichen (Reling, Geländer, etc.) aufhalten |
| 2. | Sessel, Bänke und Tische nur im Sinne ihres Zweckes verwenden |
| 3. | die Ausgangstüren bzw. Absperrgitter nicht eigenmächtig öffnen |
| 4. | das Schiff nicht mutwillig verunreinigen, insbesondere ist das Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu unterlassen und es dürfen keine Gegenstände in das Wasser geworfen werden |
| 5. | nur die zum Betreten oder Verlassen des Schiffes bestimmten Ein- und Ausgänge, Landebrücken, Stege, Zugänge, Treppen etc. benützen |
| 6. | erst ein- oder aussteigen, wenn das Schiff festgemacht hat und die Schiffsbesatzung die Erlaubnis dazu erteilt hat. |
Verlorene und zurückgelassene Gegenstände,
sofern diese gefunden und bei der Schiffsbesatzung hinterlegt werden,
können am Tag darauf während der Betriebszeiten am Schiff vom Inhaber
abgeholt werden.
Bei Schiffsausfällen, Fahrplanänderungen und Ähnlichem erfolgt kein
Schadenersatz. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen für
den Schifffahrtsbetrieb der Schifffahrt Südkärnten GesmbH.



